Als Krankengymnastik bzw. Physiotherapie gilt die vom Arzt angeordnete Behandlung eines Patienten durch einen dafür ausgebildeten Therapeuten. Stellt ein Arzt die medizinische Notwendigkeit einer physiotherapeutischen Behandlung fest, so stellt er ein Rezept aus. In diesem verordnet er die Behandlungsmaßnahmen. Häufig findet sich darauf die Abkürzung „KG“. Das steht für Krankengymnastik.
Ziel der Krankengymnastik ist es, die Funktions- und Bewegungsfähigkeit des Körpers zu erhalten, zu verbessern oder wiederherzustellen. Nach einem Erstbefund und -gespräch setzen wir gemeinsam mit Ihnen Ziele fest und entscheiden uns für die geeigneten Maßnahmen, um diese zu erreichen. Dabei können verschiedene Trainingsarten, sowie Heilmittel zur äußerlichen Anwendung, zum Einsatz kommen.